Die Stadtreiniger sorgen auch in dieser Winterperiode auf den verkehrswichtigen und gefährlichen Straßen und an örtlichen Gefahrenstellen in der Stadt Würzburg für den Straßenwinterdienst. Die Winterdiensteinsätze werden nach einem strategischen, über Jahre bewährten und weiter optimierten Konzept durchgeführt.
Aufgabe der Kommunen ist es, verkehrsbedeutende und gefährliche Straßen, Straßenabschnitte, Kreuzungen, Fußgängerüberwege und örtliche Gefahrenstellen zu räumen und zu streuen. Allerdings gibt es dafür Einschränkungen, nämlich Notwendigkeit, Leistungsfähigkeit und Zumutbarkeit des Winterdienstes. Dies ist im Bayerischen Straßen- und Wegegesetz geregelt (Art. 51).
Nach welchen Prioritäten erfolgt der Winterdienst?
Daher werden die örtlichen Straßen und Wege einschließlich der Radwege in Prioritäten bzw. Dringlichkeitsstufen von 1 bis 3 eingeteilt. Dies entspricht den Anforderungen für die allgemeine Verkehrssicherheit an die Räum- und Streupflicht der Gemeinden, sowie der Verpflichtung zu einem wirtschaftlichen Einsatz von Haushaltsmitteln im Winterdienst. Ausgenommen von den Dringlichkeitsstufen sind reine Anliegerstraßen und Wohnwege mit weniger Verkehr, meist geringer Breite und teilweise ohne Gehwege.
Einstufung nach Prioritäten:
Priorität 1
Straßenwinterdienst wird durchgeführt in verkehrsbedeutenden und gefährlichen Straßen und Plätze, insbesondere Hauptstraßen, Durchgangsstraßen, Buslinien, Krankenhäuser, Schulen
Priorität 2
Straßenwinterdienst wird durchgeführt in verkehrsbedeutenden Nebenstraßen und Bergstrecken
Priorität 3
Kein Straßenwinterdienst für nachrangige Nebenstraßen (Wohn- und Spielstraßen, Tempo-30-Zonen, etc.)
Wann wird kein Winterdienst durchgeführt?
Der Fußgänger, Rad- und Autofahrer muss damit rechnen, dass nach 20 Uhr und vor 7 Uhr an Werktagen und vor 8 Uhr an Sonn- und Feiertagen nicht geräumt oder gestreut ist. In dieser Nachtzeit greift auch der städtische Straßenwinterdienst nur in Extremfällen ein.
Wer führt den Straßenwinterdienst durch?
Für den Straßenwinterdienst in Würzburg sorgen die Stadtreiniger mit den Abteilungen Straßenreinigung und Fuhrpark unterstützt von der Fachabteilung Tiefbau aus dem Baureferat sowie dem Gartenamt und dem Fachbereich Sport. Auf Teilen der Einfallstraßen ist auch das Staatliche Straßenbauamt unterwegs.
Welche Technik kommt im Winterdienst zum Einsatz?
Seit dem Jahr 1999 wird in Würzburg Feuchtsalz eingesetzt. Hierfür stehen eine Feuchtsalzmischanlage und entsprechende Tanks an den Lastwagen zur Verfügung. Ziel ist die eingesetzte Salzmenge zu reduzieren und bei trockenem Eis eine bessere Tauwirkung zu erzielen.
Seit dem Jahr 2012 wird in Teilen eine neue Technik in Würzburg eingesetzt, die reine Solestreuung. Diese wird im Winterradnetz und auf anderen Radwegen genutzt, aber auch auf Treppenanlagen. Die reine Solestreuung reduziert die Ausbringung von Salz und erhöht die Sicherheit. Vorteil ist: Die reduzierte Menge des Streuguts bei sofortiger Wirkung und längerer Verbleib auf der Oberfläche. Nachteil: Einsatzmöglichkeit nur bis ca. -6,0º C.
Welche Winterdiensttätigkeiten verrichtet die Stadt?
Siehe dazu die Grafik im Anhang dieser Mail!
Welche Verantwortung haben Verkehrsteilnehmer?
Verkehrsteilnehmer müssen sich mit richtigem Schuhwerk und Winterreifen den winterlichen Bedingungen anpassen. Bei allen Bemühungen der Stadt Würzburg kann der Winterdienst den Verkehrsteilnehmern nicht die Verantwortung abnehmen, selbst besondere Vorsicht walten zu lassen.
Diese Bitte hat der städtische Winterdienst daher an alle Autofahrer:
1. Jetzt ist die richtige Zeit zum Aufziehen der Winterreifen. Mit Winterreifen bleibt der Verkehr schon beim ersten Schnee flüssig.
2. Eiskratzer für freie Sicht gehören jetzt ins Auto, ebenso Schneeketten für Hanglagen.
3. Beim Parken insbesondere von Lieferwagen bitte in der Straßenmitte genü-gend Platz lassen für den Winterdienst-Lastwagen. Der Lastwagen mit seinem knapp 3 m breiten Räumschild ist deutlich breiter als ein Omnibus oder ein normaler Lastwagen mit nur 2,50 m Breite. Auch der Kurvenradius wird durch das vorgebaute Räum-schild größer.
4. Die Winterdienstfahrzeuge benötigen eine gewisse Mindestgeschwindigkeit zum Räumen und Streuen. Deshalb die Bitte, rechtzeitig Platz zu machen. Hinter dem Räumfahrzeug ist der Weg außerdem sicherer.
Wer kümmert sich um den Straßenwinterdienst in Würzburg?
Der Winterdienst wird vom Betrieb „Die Stadtreiniger“ (Abteilung Straßenreinigung) geleitet.
Zum Einsatz kommen Beschäftigte aus mehreren städtischen Bereichen:
• Die Stadtreiniger/Abt. Straßenreinigung ca. 80 Beschäftigte
• Die Stadtreiniger/Abt. Fuhrpark ca. 39 Beschäftigte
• Fachabteilung Tiefbau (Baureferat) ca. 27 Beschäftigte
• Gartenamt ca. 4 Beschäftigte
• Fachbereich Sport ca. 3 Beschäftigte
Wie viele Fahrzeuge sind im Straßenwinterdienst im Einsatz?
Für den Straßenwinterdienst stehen verschiedene Fahrzeuge und Geräteträger zur Verfügung. Je nach Witterungs- und Straßenbedingungen kommen unterschiedlich viele Fahrzeuge zum Einsatz.
Fuhrpark für den Winterdienst:
• 13 schwere und mittlere Lastwagen (alle mit Feuchtsalzstreuer) einschließlich 2 Unimogs mit Räumschild und Streuer
• 2 Radlader
• 1 Gabelstapler
• 19 Kleinfahrzeuge (davon 7 mit Feuchtsalzstreuern und 2 mit Solestreuer) zum Räumen und Streuen auf Wegen und kleineren Straßen
• dazu Transportfahrzeuge und Ausrüstung für die örtlichen Arbeitsgruppen
Wie viel Streugut hat die Stadt gelagert?
Die Stadtreiniger können für den Winterdienst auf verschiedene Streugutlager und Streustoffe zurückgreifen:
• Salzlager in der Aumühle, im Neuen Hafen, in Heidingsfeld und auf dem Heuchelhof mit ca. 5.000 to Salz
• Streugutlager mit 720 to Lava-Granulat und 200 to Streugutgemisch
• 1 Feuchtsalzanlage (9.000 Liter) in der Aumühle
• 1 Streugutsilo für Kleinfahrzeuge (19 to) beim Salzlager auf dem Heuchelhof
• ca. 300 örtliche Salzkisten
Was müssen Anwohner bei der Räum- und Streupflicht beachten?
Vor jedem Anwesen muss bei Eis und Schnee eine Gehbahn von 1,50 m Breite geräumt und gestreut werden. Dabei soll nur mit abstumpfenden Mitteln gestreut werden (Splitt, Granulat, Sand, Kies, Asche). Gibt es keinen Gehweg, müssen Anlieger bzw. Grundstückseigentümer die Gehbahn auf der Straße, dem Weg oder Platz anlegen. Der geräumte Schnee oder die Eisreste (Räumgut) sind neben der Gehbahn so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder wesentlich erschwert wird. Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege sind bei der Räumung freizuhalten.
Soweit vor den Anwesen Haltestellen bzw. Gleiskörpern der Straßenbahn und Buslinien liegen, wird gebeten, den Schnee so zu lagern, dass die tieferliegenden Niederflurfahrzeuge nicht behindert werden. Falsch gelagerte Schneehaufen können beispielsweise Probleme beim Öffnen der Türen verursachen.
Geräumt und gestreut sein muss die Gehbahn von 07.00 bis 20.00 Uhr an Werktagen und von 08.00 bis 20.00 Uhr an Sonn- und Feiertagen. Verantwortlich ist der Eigentümer des Anwesens. Rechtsgrundlage für die Räum- und Streupflicht der Anlieger ist das Bayerische Straßen- und Wegegesetz, umgesetzt in der städtischen Straßenreinigungs- und –sicherungsverordnung.
Was ist bei den Zugängen zu den Mülltonnen im Winter zu beachten?
Die Räum- und Streupflicht gilt nicht nur für die Gehbahn entlang der Grundstücksgrenze, sondern auch auf dem eigenen Grundstück für den Zugang zum Mülltonnenstandplatz. Die Transportwege müssen vom Anschlusspflichtigen stets in verkehrssicherem Zustand gehalten werden; Schnee, Eis- und Winterglätte sind zu beseitigen und eine ausreichende Beleuchtung der Wege ist zu gewährleisten.
Neben der ordnungs- und haftungsrechtlichen Problematik ist zu beachten, dass, sofern der Zugang zu den Mülltonnen nicht frei von Schnee- und Eisglätte ist, die Mülltonnen ungeleert bleiben und eine zweite, kostenpflichtige Anfahrt in Höhe von 50 Euro erforderlich werden kann.
Wozu stehen orangefarbene Streugutkisten der Stadt in verschiedenen Straßen?
Die städtischen Streugut-/Winterdienstkisten im Stadtgebiet sind ausschließlich für die städtischen Einsatzkräfte in den Streubezirken im Stadtgebiet aufgestellt. Diese Streugutkisten dienen nicht zur Streugutversorgung der Anwohner für ihren Anliegerwinterdienst.