Wem dieses Signet auf der Fahrbahn nicht auffällt, sollte dringend zum Augenarzt gehen. Es zeigt ein Novum in Würzburg, nämlich dass hier Fahrradfahrer gesetzlich geregelte Vorfahrt vor dem motorisierten Verkehr haben. Oberbürgermeister Christian Schuchardt, Baureferent Benjamin Schneider und Tiefbau-Chef Jörg Roth besuchten Würzburgs erste Fahrradstraße, die Büttnerstraße. Kraftfahrzeuge dürfen sie laut Zusatzzeichen zwar nutzen, aber nur mit Tempo 30 und, das ist das Wichtige: dem Radverkehr untergeordnet. Für alle Verkehrsteilnehmer gut ersichtlich weisen die Piktogramme am Beginn der Büttnerstraße in Richtung Vierröhrenbrunnen, wie auch an den Kreuzungen zu Gotengasse und Rittergasse auf die Fahrradstraße hin. Dem Kraftfahrer wird sehr deutlich angezeigt, dass er hier keine Vorfahrt mehr hat.
Warum eine Fahrradstraße mit Kfz-Verkehr?
Die Neuregelung trägt der Tatsache Rechnung, dass in der Büttnerstraße wesentlich mehr Räder fahren als Kraftfahrzeuge. „Wir schaffen einen Anreiz für Radfahrer, nicht mehr auf dem Fußweg in Richtung Alte Mainbrücke zu fahren, und bieten ihnen eine sichere Route durch die Büttnerstraße. Konflikte mit dem Fußverkehr werden entschärft“, erklärt Baureferent Benjamin Schneider. „Mit der Fahrradstraße drosseln wir automatisch die Geschwindigkeit des motorisierten Verkehrs in der Büttnerstraße, Gotengasse und Rittergasse, der hier ohnehin geringer ist“, erläutert Oberbürgermeister Christian Schuchardt, der im Stadtgebiet selbst häufig mit dem Fahrrad unterwegs ist. „Die Fahrradstraße erhöht damit die Sicherheit von Radfahrern um ein Vielfaches. Hier beherrschen sie den Straßenverkehr und Pkw-Fahrer müssen noch mehr auf sie achten – getreu dem abgewandelten Spruch: Der Stärkere gibt nach.“ Aufgrund der umliegenden Einbahnstraßen wäre eine Einschränkung auf Anlieger oder sogar ein Ausschluss des Kfz-Verkehrs in der Büttnerstraße nicht möglich gewesen.
Die Anregung zur Einführung einer Fahrradstraße kam aus dem Radverkehrsbeirat. Bislang wurde die Hauptradachse 5 zwischen der Querung des Oberen Mainkais zur Wirsberg- bzw. Büttnerstraße mit einer formal bestehenden „Schiebestrecke“ unterbrochen. Die meisten Radfahrer ignorierten die Schiebestrecke jedoch schlichtweg. Entweder befuhren sie die Fußgängerfurt und fädelten schräg in die Wirsbergstraße ein oder sie fuhren verkehrswidrig auf dem Fußweg entlang des Oberen Mainkais zur Alten Mainbrücke. Konflikte mit Fußgängern waren da programmiert. Wieder andere umgingen diese Stelle und wechselten bereits in Höhe der Reibeltgasse auf die andere Straßenseite; je nach Verkehrsstärke ein unsicheres Unterfangen. Da sowohl Oberer Mainkai als auch Büttnerstraße Bestandteil der Hauptradachse 5 „Mainradweg“ sind, werden diese beiden Straßenzüge nun sinnvoll miteinander verknüpft. Im weiteren Verlauf teilen sich am Vierröhrenbrunnen die Radachsen auf. Eine führt über die Alte Mainbrücke zur Radachse 2 in die Zeller Straße und weiter zum Mainradweg, die andere über die Karmelitenstraße entlang des östlichen Mainufers.
Was ist eine Fahrradstraße?
Eine Fahrradstraße ist eine ausdrücklich für Radfahrer vorgesehene Straße. Hier haben sie Vorrang und dürfen nebeneinander fahren. Andere Fahrzeuge dürfen die Straße benutzen und dort parken, sofern sie mit einem Zusatzschild zugelassen sind. In der Büttnerstraße sind Kraftfahrzeuge weiterhin zugelassen. Sie müssen sich aber dem Tempo des Radverkehrs anpassen, als Höchstgeschwindigkeit gilt Tempo 30. Radfahrer dürfen weder gefährdet noch behindert werden. Auch für Radfahrer gilt Höchstgeschwindigkeit 30 km/h. Den Fußgängern gehören die Gehwege. In der Büttnerstraße werden sie mit Furten voneinander getrennt. Kinder auf Fahrrädern nutzen weiterhin die Bürgersteige. Überholt werden dürfen Radfahrer nur bei Einhalten des Sicherheitsabstands von 1,50 Meter und der Höchstgeschwindigkeit. Die Fahrradstraße fördert den Radverkehr und ist für Radler sicherer, da Autos nur langsam und mit besonderer Rücksicht fahren dürfen.