Unfallfrei durch Herbst und Winter – Tipps Ihrer Unterfränkischen Polizei


UNTERFRANKEN. Ein Blick in die Natur verrät es, der Herbst ist gekommen und damit auch die Jahreszeit, die mit Regen, Nebel und schlechter Sicht erschwerte Bedingungen für Verkehrsteilnehmer mit sich bringt. Fahrzeugführer sollten sich daher auf die veränderten Verkehrsbedingungen einstellen und Fahrzeug und Fahrweise den Verkehrsverhältnissen anpassen. Auch in diesem Jahr hat Ihre Unterfränkische Polizei hierzu nützliche Tipps parat, um Ihnen beim sicheren Start in die Wintersaison zur Seite zu stehen.

Vorsicht Wildwechsel
Auf Landstraßen in waldreichen Gebieten oder auf Straßen, die an Wäldern vorbeiführen, besteht die Gefahr, dass Wildtiere die Fahrbahn überqueren. Daher sollte dort immer mit erhöhter Aufmerksamkeit und entsprechend angepasster Geschwindigkeit gefahren werden. Dies gilt insbesondere für Strecken, die mit dem Verkehrszeichen „Wildwechsel“ gekennzeichnet sind.

Fuß vom Gas – längerer Bremsweg
Mit den Wetterverhältnissen verschlechtern sich oft auch die Fahrbahnbedingungen. So kann sich der Bremsweg auf nasser Straße fast verdoppeln und auch die Haftung der Reifen nimmt ab. Dieser Effekt wird durch Laub auf der Fahrbahn oftmals noch verstärkt. Passen Sie daher ihre Geschwindigkeit den äußeren Faktoren wie Witterung und Straßenzustand an und planen Sie lieber etwas mehr Zeit für ihre Fahrten ein.

Mit „Profil“ sicher ans Ziel
Die Polizei rät dazu, rechtzeitig Winterreifen mit ausreichendem Profil aufzuziehen und damit nicht bis zum ersten Schneefall zu warten (Grundregel: Von O bis O
(Oktober bis Ostern). Bereits bei niedrigen Plus-Graden reduziert sich bei Sommerreifen die Haftung auf der Straße.

Bei winterlichen Wetterverhältnissen, sprich bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte, dürfen Kraftfahrzeuge zudem nur noch am Straßenverkehr teilnehmen, wenn sie mit M+S Reifen oder „Ganzjahresreifen“ ausgerüstet sind. Solche Reifen sind mit einem Schneeflockensymbol oder mit dem Bergpiktogramm und einer Schneeflocke gekennzeichnet.

Bei Zuwiderhandlung drohen ein Bußgeld ab 60 Euro sowie ein Punkt in der Flensburger Verkehrssünderdatei. Die gesetzliche Mindestprofiltiefe beträgt 1,6 Millimeter. Fachleute raten jedoch zu einer Profiltiefe von mindestens 4 Millimetern, denn nur so haben die Lamellen noch die richtige Griffigkeit und Bodenhaftung.

Licht an – auch tagsüber
Fahren sie bei schlechter Sicht, etwa bei Nebel, Regen oder Schneefall, auch am Tag mit Abblendlicht. Nebelscheinwerfer dürfen nur bei erheblichen Sichtbehinderungen eingeschaltet werden. Die Nebelschlussleuchte darf man gar erst bei Sichtbehinderungen durch Nebel und einer Sichtweite von weniger als 50
Metern aktivieren.

Radfahrer und Fußgänger – helle, reflektierende Kleidung empfohlen Gerade Fußgänger werden in der Dunkelheit schwer erkannt. Vorausschauendes und aufmerksames Fahren ist hier höchstes Gebot. Rechnen Sie als Autofahrer mit dunkel gekleideten Fußgängern oder Fahrradfahrern. Diesen wird dringend das Tragen von heller und am besten reflektierender Kleidung empfohlen.

Wie in jedem Jahr werden die unterfränkischen Polizeibeamten natürlich auch in dennächsten Monaten bei ihren Kontrollen wieder ein besonderes Augenmerk auf die
Wintertauglichkeit der Fahrzeuge legen. Die Ordnungshüter wollen damit ihren Beitrag zur Sicherheit auf Unterfrankens Straßen leisten, um allen Verkehrsteilnehmern auch in der dunkleren Jahreszeit eine unfallfreie und sichere
Teilnahme am Straßenverkehr zu ermöglichen