Klageverfahren der DUH zum Dieselfahrverbot in Würzburg erledigt


Mit dem inzwischen zugestellten Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 3. Mai 2022 wurde die Klage der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) gegen die Stadt Würzburg wegen der Änderung des Luftreinhalteplans für erledigt erklärt. Das Verfahren wird also ohne mündliche Verhandlung beendet. Zuvor hatten sich sowohl die DUH wie auch die Stadtverwaltung mit einer Erledigung einverstanden erklärt.
Damit geht ein gut drei Jahre dauernder Rechtsstreit zu Ende. Spätestens seit 2020 liegt die Konzentration von Stickstoffdioxid auch auf dem am höchsten belasteten Straßenabschnitt in Würzburg – einem Teil der Grombühlstraße – unterhalb des gesetzlichen Grenzwertes von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft.
Die Klage richtete sich ursprünglich gegen den Freistaat Bayern. Durch eine Änderung des Landesimmissionsschutzgeseztes im Mai 2021 wurde die Zuständigkeit für die Luftreinhalteplanung von der Regierung von Unterfranken auf die Stadt Würzburg übertragen, die dann auch die Stellung der Beklagten in diesem Verfahren einnehmen musste.
„Die einvernehmliche Erledigung unterstreicht, dass sich die Luftqualität in Würzburg in den vergangenen Jahren sehr deutlich verbessert hat. Allein auf der Grombühlstraße nahm die Belastung seit
2017 um etwa ein Drittel ab. Das ist eine sehr gute Nachricht, denn auch die negativen Auswirkungen auf die Gesundheit werden damit reduziert“, betont Oberbürgermeister Christian Schuchardt.
„Zudem ist die Erledigung eine erfreuliche Bestätigung für unsere Strategie zur Luftreinhaltung und die eingeleiteten Maßnahmen im Bereich des Verkehrs. Der Erfolg ist uns aber gleichzeitig Ansporn, den eingeschlagenen Weg hin zu einer nachhaltigen Mobilität konsequent weiter zu gehen und so eine zusätzliche Verbesserung der Luftqualität und die Einhaltung der Klimaziele zu erreichen“, ordnet Bürgermeister Martin Heilig den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs aus Sicht der Stadt Würzburg ein.