Die Stadt Würzburg erlässt eine Allgemeinverfügung, nach der öffentliche und private Veranstaltungen auf dem Gebiet der Stadt Würzburg geregelt werden. In Umsetzung des Beschlusses des Ministerrates, vor Ort Regelungen zu treffen, sowie im Sinne der Gesundheitsfürsorge werden diese Vorgaben getroffen.
Die konkreten Regelungen für Veranstaltungen für 500 bis 1.000 Besucher dienen dem Zweck, eine Ausbreitung des Coronavirus zeitlich und räumlich zu verlangsamen und sollen den Veranstaltern Handlungssicherheit geben.
Mit der ab Donnerstag, 12. März 2020, 12 Uhr und bis einschließlich 19. April 2020 geltenden Allgemeinverfügung werden Einschränkungen für öffentliche, aber auch private Veranstaltungen auf städtischem Grund geregelt und zwar ab einer Besucherzahl von 500 Personen. Sie umfasst Regelungen für geschlossene Räume wie auch Veranstaltungen unter freiem Himmel und schließt auch Tanzveranstaltungen ein. Pro Person müssen in geschlossenen Räumen je mindestens vier Quadratmeter Aufenthaltsfläche zur Verfügung stehen, maximal 150 Personen dürfen tanzen. Bei Bestuhlung in geschlossenen Räumen dürfen sich nur dann bis zu 1.000 Teilnehmer darin befinden, wenn jede zweite Stuhl- oder Bankreihe unbenutzt bleibt. Ansonsten gilt eine Obergrenze von 500 Personen in geschlossenen Räumen. Bei Veranstaltungen unter freiem Himmel dürfen nicht mehr als 500 Personen gleichzeitig anwesend sein.
Über Hygieneschutzmaßnahmen muss bei allen Veranstaltungen ab 500 bis 1.000 Personen aktiv informiert werden. Veranstaltern, auch bei Veranstaltungen unter 500 Personen, obliegt selbstständig die Risikobewertung anhand der vom Robert-Koch-Institut und dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit vorgegebenen Kriterien.
Hinsichtlich aktueller Entwicklungen stehen alle beteiligten Stellen in Würzburg Stadt und Land weiterhin in ständigem Austausch. Das Landratsamt erlässt eine gleichlautende Regelung.