Würzburger Polizei kontrolliert Mindestüberholabstand zu Radfahrenden und klärt auf


WÜRZBURG / ZELLERAU. Die Einhaltung der seit gut einem Jahr gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstände zu Radfahrenden kontrollierte die Polizeiinspektion Würzburg-Stadt am Mittwochnachmittag in der Frankfurter Straße. Da es bei vielen Autofahrern noch größere Unsicherheiten im Zusammenhang mit dem neu eingerichteten Fahrradschutzstreifen gibt, lag der Schwerpunkt der Aktion in aufklärenden Gesprächen.

In diesem Jahr hat die Polizei Unterfranken die Sicherheit von Radfahrenden besonders im Fokus und möchte mit einer Vielzahl von Kontrollen und der Präventionskampagne #KopfEntscheidung für mehr Sicherheit der Radfahrenden sorgen. So kontrollierten Beamte der Polizeiinspektion Würzburg-Stadt gemeinsam mit dem Verkehrsüberwachungsdienst der Stadt Würzburg am Mittwochnachmittag zwischen 15:00 und 18:00 Uhr die Einhaltung des im April letzten Jahr neu eingeführten Mindestüberholabstandes für Kraftfahrzeuge.

In der Frankfurter Straße sorgt insbesondere der ebenfalls neu eingerichtete Fahrradschutzstreifen für Unsicherheit bei den Autofahrern. Daher informierten die Beamten hauptsächlich über die geltenden Vorschriften und machten deutlich, dass grundsätzlich innerhalb geschlossener Ortschaften ein Mindestüberholabstand von 1,5 Metern zu Fußgängern, Radfahrern und Fahrern auf E-Scootern einzuhalten ist. Außerorts beträgt der Abstand zwei Meter.

Während der Kotrollzeit passierten rund 66 Radfahrende die Kontrollstelle, von denen 21 auf der Frankfurter Straße zuvor von Kraftfahrzeugen verbotswidrig überholt worden sind. Insgesamt kontrollierten die Ordnungshüter 29 Kraftfahrzeugführer und klärten sie über die aktuelle Rechtslage auf.

Die große Mehrzahl der kontrollierten Auto- und Radfahrenden nahm die Aktion sehr positiv auf. Großen Anklang fand auch das Präventionsfahrzeug des Polizeipräsidiums Unterfranken gerade bei den jüngeren Verkehrsteilnehmern mit seinen kleinen Give-aways zur Erhöhung der Sichtbarkeit bei Dunkelheit.