Wechselfallenbetrüger gleich dreimal in Aktion – Von Polizei vorläufig festgenommen – Kein Schaden entstanden


WÜRZBURG. Innerhalb von nur 30 Minuten war am Montagnachmittag ein so genannter Wechselfallenbetrüger im Würzburger Stadtgebiet gleich drei Mal unterwegs. In den betroffenen Geschäften durchschauten die Angestellten die Masche allerdings und so entstand glücklicherweise kein Schaden. Der 49-Jährige wurde im Rahmen der Fahndung von Würzburger Polizisten vorläufig festgenommen. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen kam der Beschuldigte dann wieder auf freien Fuß.

Der Mann aus dem Neckar-Odenwald-Kreis war gegen 14:45 Uhr erstmals aufgetaucht. In einem Geschäft in der Eichhornstraße kaufte er Pflanzen im Wert von knapp acht Euro. Zunächst übergab der 49-Jährige einen 10-Euro-Schein und wollte dann plötzlich auch einen 50-Euro-Schein gewechselt haben, was die Frau jedoch vehement ablehnte. Es war wieder die Vorgehensweise mit einem bereits hinlänglich bekannten Trick: Der Mann lenkte die Kassiererin durch verschiedene Gespräche ab, um die Frau so zu verwirren. Dies geschah in der Absicht, einen bereits herausgegebenen Geldschein wieder unbemerkt einzustecken.

Danach ging der Beschuldigte in ein benachbartes Geschäft und versuchte erneut, mit seiner Wechselfallenmasche erfolgreich zu sein. Hier kaufte er eine Geldbörse und wollte mit einem 50-Euro-Schein bezahlen. Dabei verwickelte er die Frau an der Kasse immer wieder in intensive Gespräche, um sie auf diese Weise abzulenken, was ihm aber auch diesmal nicht gelang.

Nur eine Viertelstunde später versuchte der Mann sein Glück dann noch einmal in einem Kaufhaus in der Eichhornstraße. Hier wollte er an der Kasse wieder Geld gewechselt haben. Aber auch diesmal musste er erfolglos den Rückzug antreten.

Eine Streifenbesatzung der Würzburger Polizei nahm den Tatverdächtigen kurze Zeit später im Bereich der Alten Mainbrücke vorläufig fest. In der Jackeninnentasche entdeckten die Beamten dann noch einen Teleskopschlagstock, dessen Besitz nach den Bestimmungen des Waffengesetzes verboten ist. Der 49-Jährige musste die Polizisten zur Dienststelle begleiten. In seiner Beschuldigtenvernehmung machte der Mann von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.

Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen kam der 49-Jährige in Absprache mit der Staatsanwaltschaft wieder auf freien Fuß. Jetzt wird wegen versuchten Betrugs und wegen eines Vergehens nach dem Waffengesetz Anzeige erstattet.