Versuchter Betrug mittels „CEO-Fraud“ – Überweisung rechtzeitig gestoppt


LANDKREIS WÜRZBURG. Im Laufe der letzten Woche hat der Mitarbeiter eines Seniorenheimes – nach einer angeblichen Aufforderung durch den Heimleiter per E-Mail – mehrere zehntausend Euro ins Ausland überwiesen. Es handelte sich hierbei jedoch um einen versuchten Betrug mit der sogenannten „CEO-Fraud“-Masche. Die Ermittlungen führt die Kriminalpolizei Würzburg.

In der letzten Woche wurde ein Mitarbeiter eine Seniorenheimes von ihrem Heimleiter per E-Mail dazu aufgefordert, eine Wartungsgebühr in Höhe von mehreren zehntausend Euro ins Ausland zu überweisen. Der Mitarbeiter veranlasste daraufhin die Überweisung. Die Betrugsmasche konnte jedoch noch rechtzeitig aufgedeckt werden. Die Überweisung konnte durch die Bank glücklicherweise gestoppt werden.

Bei der sogenannten „CEO-Fraud“-Masche geben sich die Täter – nach Sammlung von Informationen über das Unternehmen – in der Regel als Geschäftsführer (CEO) des Unternehmens aus und veranlassen unter Hinweis z.B. auf eine Unternehmensübernahme einen Mitarbeiter zum Transfer eines größeren Geldbetrags ins Ausland. Die Kontaktaufnahme erfolgt in der Regel per E-Mail, wobei die Absenderadressen verfälscht werden. Die Informationen zum Unternehmen beschaffen sich die Täter aus Wirtschaftsberichten, dem Handelsregister, der Homepage oder Werbebroschüren.

Zum Schutz vor der Betrugsmasche rät die Unterfränkische Polizei:

• Achten Sie darauf, welche Informationen über ihr Unternehmen öffentlich sind und was Sie um Zusammenhang mit ihrem Unternehmen publizieren

• Sensibilisieren Sie ihre Mitarbeiter hinsichtlich des Betrugsphänomens

• Bei ungewöhnlichen Zahlungsanweisungen sollten – vor Veranlassung der Zahlung – folgende Schritte durchgeführt werden:
o Überprüfen der E-Mails auf Absenderadresse und korrekte Schreibweise
o Verifizieren der Zahlungsaufforderung über Rückruf bzw. schriftliche Rückfrage beim Auftraggeber
o Kontaktaufnahme mit der Geschäftsleitung bzw. dem Vorgesetzten

• Wenden Sie sich bei Auffälligkeiten und Fragen an Ihre örtliche Polizeidienststelle