Verkehrsregelungen an Allerheiligen


An Allerheiligen, den 01.11.2020 von ca. 7.00 Uhr bis ca. 18.00 Uhr, gibt es im Bereich des Hauptfriedhofes und Waldfriedhofes verkehrliche Einschränkungen.

Zur Regelung des Verkehrs im Bereich des Haupteinganges zum Hauptfriedhof wird die Martin-Luther-Straße zwischen der Beethovenstraße und der Annastraße für den Fahrzeugverkehr mit Ausnahme des Linienver-kehrs, der Taxen, der Lieferfahrzeuge und der Schwerbehinderten gesperrt.

Im Bereich des Waldfriedhofes wird die „Straße zum Waldfriedhof“ und der verlängerte Heriedenweg zur Einbahnstraße in südlicher bzw.
östlicher Richtung erklärt. Zusätzlich wird auf der Nordseite der „Straße zum Waldfriedhof“ ein eingeschränktes Haltverbot eingerichtet.