Suche nach „schnellem Geld“ führt zu Strafanzeige – Polizei informiert über Gefahren aus dem Netz


UNTERFRANKEN. In jüngster Zeit häufen sich bei den Kriminalpolizeiinspektionen in Unterfranken Fälle, in denen meist jüngere Menschen auf Betrüger hereinfallen und sich zum Schluss auch noch selbst in Strafverfahren verantworten müssen. Die Kripo informiert daher über die betrügerischen Angebote aus dem Internet, Produkt-Tester zu werden.

 

Wo liegt das Problem?

Zahlreiche junge Menschen entdeckten in den letzten Wochen vermehrt auf Verkaufsplattformen im Internet Angebote, als sogenannte Produkt-Tester schnell und unkompliziert Geld verdienen zu können. Daher wandten diese sich meist wie gefordert via WhatsApp an den Anbieter und folgten daraufhin den Anweisungen, die sie erhielten. Ohne zu ahnen, dass sie sich dadurch indirekt an einem Betrug beteiligten und sich zudem selbst strafbar machen konnten.

 

Wie funktioniert die Betrugsmasche?

Die künftigen Produkt-Tester sollen beispielsweise Online-Banking-Software bewerten. Hierzu werden sie angehalten, sich verschiedene Banking-Apps unterschiedlicher Geldinstitute auf ihr Smartphone zu laden und jeweils unter geführter Anleitung ein Konto zu eröffnen. Sämtliche Anwender eröffnen demnach gutgläubig Konten bei den Banken und legitimieren sich mittels Online-ID-Verfahren. Nur bei der Angabe der eigenen Telefonnummer geben die designierten Produkt-Tester, wie angewiesen, die Nummer des Auftraggebers an und folgen dann den letzten Schritten gemäß der Anleitung. Mittels eines ausgeklügelten, unübersichtlichen Anwenderticks bekommen die unbekannten Betrüger nun Zugriff auf die Onlinekonten, während die gutgläubigen jungen Menschen letztlich davon ausgehen, sie hätten den Vorgang abgebrochen und final kein Konto eröffnet.

 

Was stellen die Unbekannten mit dem Konto an?

Die Betrüger lassen sich von anderen Geschädigten in vorgetäuschten Verkäufen -beispielsweise über Online-Auktionen – Geld auf die Onlinekonten überweisen und transferieren diesen Betrag dann sofort ins Ausland. Der Geschädigte, welcher der Meinung war, er habe ein Schnäppchen gemacht, erkennt wenig später, dass er betrogen wurde und niemals Ware erhalten wird. Sein Geld sieht er auch nie wieder.

 

Welche Probleme bekommt der Produkt-Tester?

Auch wenn der designierte Produkt-Tester nichts von dem Betrug mitbekommt und auch eigentlich nichts mit den Geldverschiebungen zu tun hat, so kommt er doch dem Wortlaut gem. §261 StGB mit dem Gesetz in Konflikt. Dementsprechend muss er sich anschließend in einem Ermittlungsverfahren verantworten. Doch damit nicht genug. Der ahnungslose App-Tester kann im Anschluss auch noch in Regress genommen werden, um dem Betrogenen dessen entstandenen Schaden zu ersetzen.

 

Was sagt die Polizei dazu?

Im Jahr 2018 bearbeiteten die Kriminalpolizeiinspektionen in Unterfranken insgesamt 212 derartiger Fälle. Derzeit verzeichnet die Polizei einen leichten Anstieg der Zahlen für das Jahr 2019. Deshalb informieren das Polizeipräsidium Unterfranken und die Kriminalpolizeiinspektionen über diese Betrugsmasche und raten zum kritischen Umgang mit Angeboten im Internet, schnell Geld mit dem Nebenjob „Produkt-Tester/App-Tester“. Weitere Informationen können sich interessierte Bürger im Internet unter: www.polizei-beratung.de einsehen oder bei den Beratungsstellen der Kriminalpolizeiinspektionen einholen