Neuregelung der Grundsteuer in Würzburg


Für Haus- und Grundbesitzer bringt das Jahr 2025 Änderungen mit sich:
Die Grundsteuer wird in Bayern dann nicht mehr nach dem Wert des Grundstücks, sondern nach der Größe der Fläche von Grundstück und Gebäude sowie anhand der Gebäudenutzung berechnet.

Für die Städte und Gemeinden ist die Grundsteuer generell eine der wichtigsten Einnahmequellen. Sie fließt in die Finanzierung der Infrastruktur, zum Beispiel in den Bau von Straßen und dient der Finanzierung von Schulen und Kitas. Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen gesetzlichen Regelungen zur Bewertung von Grundstücken für Zwecke der Grundsteuer im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt.

Deshalb hat der Bayerische Landtag im November 2021 zur Neuregelung der Grundsteuer ein eigenes Landesgrundsteuergesetz verabschiedet:
Von 2025 an spielt der Wert eines Grundstücks bei der Berechnung der Grundsteuer in Bayern keine Rolle mehr.
Das bisher bekannte, dreistufige Verfahren bleibt jedoch weiter erhalten. Eigentümerinnen und Eigentümer haben eine sogenannte Grundsteuererklärung abzugeben. Das Finanzamt stellt auf Basis der erklärten Angaben den Grundsteuermessbetrag fest und übermittelt diesen an die Kommune. Die Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten über die getroffene Feststellung des Finanzamtes einen Bescheid, sog.
Grundsteuermessbescheid. Der durch das Finanzamt festgestellte Grundsteuermessbetrag wird dann von der Kommune mit dem Hebesatz multipliziert. Den Hebesatz bestimmt jede Kommune selbst. Die tatsächlich nach neuem Recht zu zahlende Grundsteuer wird den Eigentümerinnen und Eigentümern in Form eines Grundsteuerbescheids von der Kommune mitgeteilt. Sie ist ab dem Jahr 2025 von den Eigentümerinnen und Eigentümern an die Kommune zu bezahlen. Aber auch wenn die Einnahmen durch Grundsteuer für die Stadt Würzburg nach der neuen Regelung gleich hoch wie vor der Änderung sein soll, so kann es bei einzelnen Bescheiden doch zu Unterschieden zu den bisherigen Festsetzungen kommen, erläutert Stadtkämmerer Robert Scheller.

Um die neue Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer feststellen zu können, sind Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sowie Inhaberinnen und Inhaber von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben verpflichtet, eine Grundsteuererklärung abzugeben.
Für die Erklärung sind die Eigentumsverhältnisse und die tatsächlichen baulichen Gegebenheiten am 1. Januar 2022 maßgeblich.
Die Grundsteuererklärung kann vom 1. Juli 2022 bis spätestens 31.
Oktober 2022 elektronisch über das Portal ELSTER unter www.elster.de abgeben.
Sollte eine elektronische Abgabe der Grundsteuererklärung nicht möglich sein, ist dies auch schriftlich möglich. Die Vordrucke hierfür liegen ab Mitte Juli 2022 im Bürgerbüro der Stadt Würzburg aus.
Für Grundvermögen sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft in anderen Bundesländern gelten jedoch andere Regelungen für die Erklärungsabgabe als in Bayern.
Weitere Informationen und Videos sowie die wichtigsten Antworten rund um die Grundsteuer stehen online unter www.grundsteuer.bayern.de Bei Fragen zur Abgabe der Grundsteuererklärung ist die Bayerische Steuerverwaltung in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 08:00 – 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 – 16:00 Uhr auch telefonisch erreichbar: 089