Es besteht weiterhin Maskenpflicht an vielen Plätzen und Straßen Zum Betreten des Rathauses bitte Termin vereinbaren
Die Stadt Würzburg verlängert ihre Allgemeinverfügung zur Festlegung stark frequentierter Plätze über den 8. November hinaus bis einschließlich 30. November 2020. Die Allgemeinverfügung regelt ein nächtliches Alkoholverbot und Maskenpflicht an bestimmten Plätzen und Straßen. Begründet wird dies durch die bundes- und bayernweiten Maßnahmen aufgrund des „Lockdowns light“. Es erfolgt damit eine Anpassung an die Regelungen der 8. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.
Damit gilt weiterhin ein nächtliches Konsumverbot von Alkohol für folgende Örtlichkeiten in der Zeit von 21 bis 6 Uhr:
· Alte Mainbrücke inkl. der Auf- und Abgänge
· Bahnhofsvorplatz inkl. Grünbereich bis Haugerring, Busbahnhof
· Alle Fußgängerzonenbereiche
· Juliuspromenade, auch beidseitig auf den Gehwegen
· Augustinerstraße, auch beidseitig auf den Gehwegen
· Sanderstraße, auch beidseitig auf den Gehwegen
Auch die Maskenpflicht gilt weiterhin von 6 bis 22 Uhr für folgende
Örtlichkeiten:
· Alte Mainbrücke inkl. der Auf- und Abgänge
· Bahnhofsvorplatz inkl. Grünbereich bis Haugerring, Busbahnhof
· Eichhornstraße (zwischen Schönborn- und Spiegelstraße)
· Schustergasse
· Schmalzmarkt
Desweiteren gelten die Regelungen aus der 8. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.
Hinweise in eigener Sache: Zugang zum Rathaus Wichtige Rathaustermine nehmen die Bürgerinnen und Bürger bitte nach Terminvergabe wahr, die Termine sind buchbar bei den betreffenden Dienststellen über die Homepage www.wuerzburg.de und speziell für das Bürgerbüro unter www.wuerzburg.de/termine. Im Rathaus gilt weiterhin die Einbahnstraßenregelung: Der Zugang für Besucherinnen und Besucher ist nur über den Eingang Vierröhrenbrunnen, Domstraße, möglich, Ausgang ist nur über die Rückermainstraße. Zwei Rathaus-Lotsen im Haus helfen, den richtigen Ansprechpartner auf kürzestem Weg zu finden. Dadurch sollen Besucherschlangen und mögliche Infektionsketten vermieden werden.
Selbstverständlich gelten auch im Rathaus die allgemeinen Corona-Regelungen wie Abstands-, Sicherheits-, Hygieneregeln und Maskenpflicht.