E-Tretroller-Verleih in Würzburg – Selbstverpflichtung für Anbieter


Seit der Weg für elektrische Tretroller vom Gesetzgeber geebnet wurde, findet man in deutschen Großstädten immer häufig E-Tretroller-Leihsysteme.
Auch bei der Stadt Würzuburg gehen immer wieder Anfragen von Anbietern ein und es ist damit zu rechnen, dass schon bald die ersten Mietroller durch Würzburg fahren werden.Um den Betrieb der Leihroller für alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer möglichst harmonisch zugestalten, setzt die Stadt Würzburg auf eine Selbstverpflichtungserklärung.

In dieser Erklärung sind wichtige Vorgaben enthalten, die ein möglichst hohes Maß an Verkehrssicherheit, Akzeptanz und Nachhaltigkeit gewährleisten sollen. Eventuelle Konflikte sollen so frühzeitig minimiert werden. Unter anderem wird damit eine Obergrenze von maximal 100 Mietrollern vereinbart, die im Stadtgebiet von einem Anbieter aufgestellt werden dürfen. Zudem verpflichten sich die Anbieter das Abstellen der Mietroller in der Fußgängerzone, Grünanlagen und an weiteren sensiblen Orten durch technische Maßnahmen zu verhindern sowie eine aktive Verkehrssicherheitsarbeit durchzuführen.Schließlich ist auch der explizite Verweis auf die bestehenden Fahrverbote für E-Scooter in der Fußgängerzone und auf reinen Gehwegen Bestandteil der Selbstverpflichtung.

“Rechtlich ist für die Einführung eines Mietroller-Angebots keine Genehmigung der Stadt Würzburg erforderlich. Um Konflikte zwischen verschiedenen Verkehrsteilnehmern zu vermeiden, kommt es daher ganz besonders auf die Kooperation der Anbieter an. In den bisherigen Gesprächen haben wir dazu eine große Bereitschaft wahrgenommen. Grundsätzlich können auch Mietroller-Angebote ihren Beitrag zur Verkehrswende in der Stadt leisten. Die gegenseitige Rücksichtsnahme ist aber für Erfolg und Akzeptanz von zentraler Bedeutung. Ich appelliere daher an mögliche Anbieter die Selbstverpflichtung konsequent umzusetzen”, erläutert Klimabürgermeister Martin Heilig Hintergrund und Motivation.

Den Wortlaut der Selbstverpflichtungserklärung finden Sie in der Anlage. Alle Informationen sind auch unter www.wuerzburg.de/e-scooter zusammengefasst.