Die E-Scooter kommen
Zusätzliche Verkehrsregeln, aber auch neue Chancen für Mobilität
E-Scooter (Elektrokleinstfahrzeuge auch als E-Tretroller bezeichnet) sind mit der Veröffentlichung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung im Bundesgesetzblatt seit 14. Junin 2019 zugelassen und werden in den nächsten Wochen auf den Markt kommen.
„Als ein bequemes Gefährt auf der ersten oder letzten Meile, also z.B. dem Weg zur Haltestelle, können die neuen Roller die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel unterstützen und damit den nachhaltigen Mobilitätsmix stärken. Sie tragen so zur laufenden Verkehrswende bei“, sagt Umwelt- und Kommunalreferent Wolfgang Kleiner und ergänzt: „Unterstützt wird die Kombination mit dem ÖPNV auch durch die Regelung des Verkehrsverbundes Mainfranken, wonach E-Scooter, die nicht mehr als zwei Stehplätze einnehmen, bei ausreichender Kapazität in Bussen und Bahnen kostenlos mitgenommen werden können.“
Nicht auf Gehwegen und in Fußgängerzonen
Verkehrsrechtlich sind Elektrokleinstfahrzeuge eine neue Fahrzeugart, für die auch besondere Verkehrsregeln gelten. Demnach dürfen E-Scooter und andere Elektrokleinstfahrzeuge nicht auf Gehwegen und in Fußgängerzonen gefahren werden, sondern nur auf Radwegen und – wo es keine Radwege gibt – auf der Straße.
„Fahrrad frei“ gilt nicht für E-Scooter
Obwohl E-Scooter damit in vielerlei Hinsicht wie Fahrräder behandelt werden, gibt es auch wichtige Unterschiede: So gilt das bekannte Zusatzzeichen „Fahrrad frei“ mit dem Fahrradsymbol nicht für E-Scooter. In der Fußgängerzone oder auf Gehwegen auch mit dem Zusatzzeichen „Fahrrad frei“ ist das Fahren mit E-Scootern daher weiterhin verboten.
Eingeführt wird allerdings ein neues Zusatzzeichen „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ (es zeigt einen Roller mit Stromkabel), mit dem das Fahren mit E-Scootern im Einzelfall z.B. auf Gehwegen erlaubt werden kann. Dieses Zusatzzeichen wurde in Würzburg bisher aber noch nicht angebracht. „Wir werden die Lage zunächst genau beobachten. Dabei müssen wir sowohl eine möglichst umfassende Nutzbarkeit der neuen Mobilitätsoptionen, wie auch die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer im Blick haben“, erklärt Stadtbaurat Benjamin Schneider.
Neben der Nutzung privater Kleinstfahrzeuge wird der Rückgriff auf Leih-Roller über Sharing-Systeme bei E-Scootern eine wichtige Rolle spielen. Die Rechtslage gibt den Städten hier keine umfassenden Handlungsmöglichkeiten. „Wir sind aber in Gesprächen mit möglichen Anbietern und derzeit guter Dinge, dass wir einvernehmliche Lösungen finden können. Wichtig ist es zum Beispiel, das massive Abstellen in Grünanlagen oder die Behinderung von anderen Verkehrsteilnehmern zu vermeiden. Hierzu arbeiten wir aktuell Handlungsempfehlungen aus“, fasst Wolfgang Kleiner den Ansatz der Stadt Würzburg zusammen.
Auf der Website www.wuerzburg.de/e-scooter sind die wichtigsten Informationen zusammengefasst.