Mit Plätzen bei den Grombühlzwergen – und bei Bedarf auch an weiteren Ausweichstandorten – sorgt das Uniklinikum Würzburg dafür, dass seine Beschäftigten in jedem Fall einen Notbetreuungsplatz für ihre Kinder finden. Ein weiterer Baustein, der die Arbeitsfähigkeit des Großkrankenhauses während der Corona-Pandemie sicherstellt.
Wie die Schulen sind auch die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen in Deutschland bis einschließlich 19. April 2020 zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus geschlossen. Damit entfallen derzeit die regulären Betreuungsangebote. Familien, bei denen beide Elternteile in systemrelevanten Berufen arbeiten, können in der Regel bei ihrer bisherigen Betreuungsstätte eine Notbetreuung in Anspruch nehmen. Für Beschäftigte in der Gesundheitsversorgung und Pflege gilt in Bayern seit Beginn dieser Woche darüber hinaus eine Sonderregelung: Sie dürfen die Notbetreuung bereits dann in Anspruch nehmen, wenn nur ein Elternteil in diesen speziellen Bereichen tätig ist und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeiten an einer Betreuung des Kindes gehindert ist.
Weitere Absicherung durch Plätze bei den Grombühlzwergen
Mit den „Grombühlzwergen“ gibt es für die Beschäftigten des Uniklinikums Würzburg (UKW) darüber hinaus noch eine weitere Absicherung. Die Kinderbetreuungseinrichtung des Klinikums in der Wickenmayer Str. 2 im Würzburger Stadtteil Grombühl wird in Kooperation mit dem Diakonischen Werk Würzburg seit dem Jahr 2014 betrieben. „Mit der Sonderregelung für Gesundheits- und Pflegeberufe ist auch die Nachfrage nach Notbetreuungsplätzen nochmals erkennbar gestiegen“, berichtet Prof. Gunter Adams, der Einrichtungsleiter der Evangelischen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Würzburg, und fährt fort: „Wir haben allerdings noch einige Kapazitäten bei den Grombühlzwergen und können zudem bei noch weiter steigendem Bedarf zusätzliche Ausweichmöglichkeiten auf dem Klinikumsgelände schaffen.“
Damit könne man sich auf viele individuellen Szenarien einstellen. Sei es, dass bei einem bisher genutzten, örtlichen Kindergarten die Notversorgungsgruppe schließen muss. Oder dass, wie schon geschehen, eine UKW-Ärztin in Baden-Württemberg lebt, wo noch ausnahmslos die Bedingung „beide Elternteile in systemrelevanten Berufen“ gilt. Hier konnte die fünfjährige Tochter unkompliziert bei den Grombühlzwergen untergebracht werden.
Eine Sorge weniger
„Unser gemeinsames Ziel ist es, eine Betreuung für die Kinder unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, nach Möglichkeit sicherstellen zu können“, betont Bettina Steinmetz, kommissarische Kaufmännische Direktorin des UKW. Steinmetz fährt fort: „Ich bin sehr froh, dass wir unsere Beschäftigten, die im Moment beruflich und menschlich schon extrem gefordert sind, zumindest an dieser Stelle etwas entlasten können. Eine Sorge weniger!“
Generell sollten UKW-Beschäftigte jedoch weiterhin primär die Betreuungsstätte, die ihr Kind im Normalfall besucht, für die Notbetreuung nutzen. Sollte dies nicht möglich sein, steht die Personalabteilung des UKW für die Vermittlung einer Versorgung am Klinikum zur Verfügung.