UNTERFRANKEN. Auch zum diesjährigen Jahreswechsel appelliert das Polizeipräsidium Unterfranken an die Vernunft der Feiernden und hofft auf einen friedlichen Verlauf aller Veranstaltungen. Auch im Hinblick auf den Umgang mit Pyrotechnik gibt das Polizeipräsidium wieder Tipps, damit beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern Unfälle und Sachschäden vermieden werden. Die Polizei ist auch 2014 wieder mit verstärktem Personal im Einsatz, um für die Neujahrsnacht gut gerüstet zu sein.
Wie jedes Jahr werden auch in der Silvesternacht 2014 wieder zahlreiche Polizeieinsätze erwartet, gerade, weil immer wieder Feuerwerkskörper und reichlich Alkohol der Auslöser für diverse Zwischenfälle sind. So waren beim Jahreswechsel 2013 rund 400 Notrufe bei der Einsatzzentrale eingegangen. Es war zwar ein deutlicher Rückgang im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen, allerdings war ganz deutlich zu erkennen, dass in vielen Fällen einfach zuviel Alkohol eine Rolle gespielt hat.
Mehrere Personen, darunter auch Jugendliche, waren mit Verdacht einer Alkoholvergiftung in ein Krankenhaus eingeliefert worden. In etwa 150 Fällen der abgesetzten Notrufe waren Schlägereien, Körperverletzungen, sonstige Streitereien, Sachbeschädigungen, Randale, Ruhestörungen und hilflose Personen der Grund, warum die Beamten und sehr oft auch der Rettungsdienst eingesetzt waren.
Aufgrund von unsachgemäßer Verwendung von Feuerwerkskörpern waren einige Personen leicht verletzt und auch Sachen beschädigt worden. Nicht zuletzt war es deshalb auch zu kleineren Bränden im unterfränkischen Gebiet gekommen, die die eingesetzten Feuerwehrkräfte aber rasch im Griff hatten.
In diesem Zusammenhang weist das Polizeipräsidium noch einmal darauf hin, nur pyrotechnische Gegenstände zu verwenden, die der deutschen Zulassungspflicht unterliegen. Sie müssen mit der BAM-Kennzeichnung des Bundesamtes für Materialprüfung bzw. einer CE-Zertifizierungsnummer versehen sein. Nicht zugelassene Feuerwerkskörper aus Osteuropa können mitunter sehr gefährlich sein.
Das Zulassungszeichen setzt sich aus dem Kürzel „BAM“, einem Zeichen für die pyrotechnische Klasse, also „Kategorie I oder II“ oder „P II“ und einer fortlaufenden Nummer zusammen. Wer sich nicht an die Vorschriften hält, muss mit einer Anzeige nach dem Sprengstoffgesetz rechnen.
Der Verkauf von Pyrotechnik der Klasse II hat am 29. Dezember 2014 begonnen. Hierbei handelt es sich beispielsweise um Raketen, Böller oder Heuler. Wer diese Gegenstände erwerben möchte, muss mindestens 18 Jahre alt sein. Gegenstände der Klasse I, sogenanntes Kleinstfeuerwerk, wie z. B. Wunderkerzen oder Knallerbsen, sind generell im Handel erhältlich. Kindern und Jugendlichen ist nur der Umgang mit Kleinstfeuerwerk gestattet, Kinder unter 12 Jahren sollten bei der Benutzung jedoch unbedingt von Erwachsenen beaufsichtigt werden.
Auch wer an Neujahr mit Schreckschusswaffen schießen will, braucht eine Schießerlaubnis nach dem Waffengesetz. Wer pyrotechnische Gegenstände mit derartigen Waffen ohne Erlaubnis verschießt, begeht somit einen Verstoß nach dem Waffengesetz. Das Führen einer solchen Waffe ohne Waffenschein steht ebenfalls unter Strafe.
Zu beachten sind außerdem entsprechende Regelungen, die von Städten und Gemeinden verhängt werden können, z. b. ein Abbrennverbot von Pyrotechnik an bestimmten Plätzen. Das Zünden von Feuerwerk oder sonstigen pyrotechnischen Gegenständen in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen ist aus Gründen der Rücksichtnahme grundsätzlich untersagt.
Die Unterfränkische Polizei warnt ausdrücklich vor Umgang mit Feuerwerkskörpern im Zusammenhang mit übermäßigem Alkoholkonsum. Seien Sie vorsichtig und halten Sie sich an die gesetzlichen Bestimmungen, dann sollte es auch beim Verschießen von Feuerwerkskörpern keine bösen Überraschungen geben.
Das Polizeipräsidium Unterfranken wünscht allen einen guten und sicheren Rutsch in das Jahr 2015.