Die Stadt Würzburg weist darauf hin, dass seit diesem Jahr ein Salzverbot beim Anliegerwinterdienst gilt. Auftauende Streumittel wie z. B. Salz wirken sich ungünstig auf unsere Umwelt insbesondere Pflanzen und Tiere aus. Für Grundstückseigentümer, Hausverwaltungen, Hausmeisterdienste bzw. Dienstleister heißt dies, rechtzeitig vor der Winterperiode abstumpfende Streustoffe wie z. B. Lavagranulat, Sand, Splitt und dergleichen einzulagern.
Die Straßenreinigungs- und sicherungsverordnung regelt in § 10 Abs. 1 das Verbot von auftauenden Streumitteln wie Salz. Die Vorder- und Hinterlieger haben an Werktagen ab 7 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8 Uhr Schnee zu räumen und bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit Sand, Lavagranulat, Splitt zu bestreuen oder das Eis zu beseitigen. Ätzende und auftauende Streustoffe wie (Tau-)Salz, salzhaltige oder salzähnliche Mittel dürfen auch nicht in Mischung mit anderen Stoffen verwendet werden. Das Missachten dieser Vorschrift stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 € belegt werden. Ausnahme: Nur bei Glatteis oder Glatteis in Folge gefrierenden Regens (Eisregen) ist die Verwendung von auftauenden Streustoffen an den betroffenen Stellen zulässig.
Informationen zum Anliegerwinterdienst können auf dem Informationsblatt „Räum- und Streupflicht für Anlieger“ entnommen werden. Die Info liegt im Rathaus, der Umweltstation und im Kundenbüro der Stadtreiniger aus und kann auch auf der Homepage der Stadtreiniger www.wuerzburg.de/stadtreiniger unter Termine und News heruntergeladen werden.