Aufgrund der Allgemeinverfügung des Bayerischen Gesundheitsministeriums vom 11.03.2020 sind alle Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern im Zeitraum bis 19.04.2020 bayernweit untersagt. Darunter fällt auch das „Frühjahrsvolksfest“.
Seit dem Auftreten der ersten bekannt gewordenen Coronavirus-Fälle in Deutschland stand die Stadt Würzburg in stetiger und enger Abstimmung mit den Schaustellern, dem Festwirt, zum Teil auch direkt mit Lieferanten und Beschickern des Frühjahrsvolkfestes. Zunächst war versucht worden, das Frühjahrsvolksfest, wenn auch mit Einschränkungen und angepassten Regelungen stattfinden zu lassen.
Ebenfalls unter die Allgemeinverfügung des Bayerischen Gesundheitsministeriums fällt das Lichtergedenken am 16. März um 21 Uhr vor dem Dom. Da dort über 10.000 Menschen wie 2015 zu erwarten sind, wird es ebenfalls durch die Allgemeinverfügung untersagt. Alle übrigen Gedenkveranstaltungen der Stadt Würzburg finden dagegen in Übereinstimmung der Rechtsgrundlage der Allgemeinverfügung der Stadt Würzburg statt.
Abgesagt werden jedoch alle Konzerte der städtischen Einrichtungen Jugendkulturhaus Cairo wie auch des B-Hofes aufgrund der beengten Raumsituation in den Veranstaltungsorten sowie der schwer einzuhaltenden Hygieneanforderungen.