Bei der Fachtagung der Bayerischen Standesbeamten mit über 500 Teilnehmern aus ganz Bayern standen diesmal Themen mit Flüchtlingsbezug im Fokus. Auch praktische Erfahrungen aus Würzburg wurden in Ingolstadt vorgestellt.
Die stellvertretende Leiterin des Standesamtes Würzburg Silvia Hetzer referierte dort zum Thema „Umgang mit Geburtsbeurkundungen in Flüchtlingsfamilien“ und berichtete über die Erfahrungen im Standesamt Würzburg. Voraussetzung einer ordnungsgemäßen Beurkundung sei die Klärung von Identität und Familienstand der Eltern, um Abstammung und Namensführung des Kindes feststellen zu können, erklärt sie.
Oft gibt es jedoch keinen Nachweis dafür, dass die Eltern tatsächlich miteinander verheiratet sind und ob das Kind wirklich von dem angeblichen Ehemann der Mutter abstammt. Die Eltern besitzen häufig weder eine Heiratsurkunde noch Heimatpässe zum Nachweis ihrer Identität und Staatsangehörigkeit. Der Mann muss deshalb eine Erklärung zur Anerkennung der Vaterschaft abgeben, damit er überhaupt als Vater eingetragen werden kann. Gemeinsames Sorgerecht für das Kind besteht zunächst nicht und das Kind bekommt kraft Gesetzes den Namen der Mutter als Familiennamen, obwohl die Eltern das nicht wollen. Falls die Eltern Dokumente beispielsweise aus Syrien vorlegen können, müssen diese erst zur deutschen Botschaft nach Beirut geschickt werden, um deren Echtheit dort überprüfen zu lassen.
Das ist nur ein kleiner Teil der zu bewältigenden Probleme und Fragestellungen.
Die Standesbeamten und Standesbeamtinnen seien permanent einem enormen zeitlichen und psychischen Druck ausgesetzt, denn man wolle den Flüchtlingsfamilien natürlich möglichst schnell zu einer Geburtsurkunde des Kindes verhelfen, damit soziale Leistungen und finanzielle Hilfen beantragt werden können, doch die gesetzlichen Vorgaben ließen es oft nicht zu.
Neben Hetzer referierten namhafte Dozenten wie Dr. Lena-Maria Möller vom Max-Planck-Institut für internationales und ausländisches Privatrecht Hamburg und Prof. Dr. Tobias Helms von der juristischen Fakultät der LMU München zu Themen wie „Familienrecht muslimischer Länder“ und „rechtliche Beurteilung von Kinderehen in Deutschland“.
In allen Vorträgen wurde deutlich, dass aufgrund von Globalisierung und hohen Flüchtlingszahlen weltweit das internationale Privatrecht im Standesamt immer wichtiger wird. Der Austausch unter den Behörden garantiert zudem stetige Verbesserungen beim Bürgerservice in komplexen Sachverhalten.