Verkehrsregelungen an Allerheiligen rund um Hauptfriedhof und Waldfriedhof


An Allerheiligen, am 1. November 2015, wird im Bereich des Hauptfriedhofs die Martin-Luther-Straße zwischen Beethoven- und Annastraße für den Fahrzeugverkehr gesperrt. Ausnahmen gelten für den Linienverkehr, Taxen, Lieferfahrzeuge und Schwerbehinderte. Parkmöglichkeiten sind an diesem Tag in der Martin-Luther-Straße, Beethovenstraße, Schürerstraße, Westseite Johann-Sperl-Straße, Nordseite Siligmüllerstraße sowie in allen Straßen des Wohnbezirks östlich der Martin-Luther-Straße mit Ausnahme der Anwohnerparkplätze „S 7“ vorhanden.

Im Bereich des Waldfriedhofes werden für die Zeit vom 31.10.2015, 12.00 Uhr bis 01.11.2015, 18.00 Uhr die „Straße zum Waldfriedhof“ und der verlängerte Heriedenweg zur Einbahnstraße in südlicher bzw. östlicher Richtung erklärt. Zusätzlich wird auf der Nordseite der „Straße zum Waldfriedhof“ ein eingeschränktes Haltverbot eingerichtet. Auf der Südseite ist unter Mitbenutzung des unbefestigten Seitenstreifens das Parken für Friedhofsbesucher möglich.