Internetkriminelle erpressen Mann mit Pornobildern


WÜRZBURG. Am Mittwoch erstattete ein 26-Jähriger Anzeige bei der Kriminalpolizei Würzburg wegen einer Interneterpressung, nachdem er an unbekannte Täter mehrere zehntausend Euro überwiesen hatte. Diese wollten ihn mit angeblich jugendpornographischem Bildmaterial kompromittieren.

Ein junger Würzburger wurde Opfer einer Erpressungsmasche, die ihr Wirkungsfeld im Internet findet. Der Mann wurde über den Kommunikationsdienst Skype von einer unbekannten Frau angeschrieben, die sich zunächst freundschaftlich mit ihm unterhalten hatte und im Weiteren Nacktbilder von sich zum Kauf angeboten hatte. Das spätere Opfer ließ sich darauf ein und erwarb das versprochene Bildmaterial.

Kurz darauf meldeten sich ebenso über Skype ein angeblicher Vater der Dame, ein vermeintlicher Rechtsanwalt sowie ein vorgeblicher Staatsanwalt bei dem Mann und übten Druck auf ihn aus. Angeblich sei die Frau auf den Bildern noch minderjährig und er müsse sich strafrechtlichen Konsequenzen stellen, wenn er denn nicht Geld an die genannten Männer zahlen würde. Aus Angst vor Strafverfolgung überwies der Geschädigte in den Folgewochen immer wieder Geldbeträge an die Erpresser, sodass sich schließlich eine Gesamtschadenssumme über mehrere zehntausend Euro ergab. Erst als sich das zur Verfügung stehende Vermögen erschöpfte, vertraute sich der Erpresste zunächst einem Verwandten und dann der Polizei an.

Nach aktuellem Erkenntnisstand waren bei den erworbenen Bildern keine strafbaren Inhalte zu erkennen und dem Geschädigten diesbezüglich auch kein Vorwurf zu machen. Die Täter haben ihren Sitz mutmaßlich im Ausland, sodass hiesigen Behörden die Ermittlungen dadurch erschwert werden. Dieser Modus Operandi ist nur eine von zahlreichen Vorgehensweisen seitens der Internetkriminellen – so sind allein in Unterfranken seit 2017 über 1.000 Fälle polizeilich bekannt, wonach zu Erpressungen auf sexueller Grundlage im Internet gekommen ist.

Die Polizei warnt daher eindringlich vor derartigen Cybercrime-Delikten und der Herausgabe persönlicher und sensibler Daten an Fremde im Netz. Sofern man dennoch Opfer einer solchen Straftat geworden ist, gibt die Polizei folgende Hinweise zur Anzeigeerstattung:

– Bei akuter Bedrohung / Erpressung, wenden Sie sich an die Polizei – im Zweifel wählen Sie die 110. Die weitere Vorgehensweise wird Ihnen erläutert.

– Zeigen Sie die Straftat bei der Polizei an und lassen Sie sich nicht von einem möglichen Schamgefühl abhalten. Eine Strafanzeige können Sie bei jeder Polizeidienststelle erstatten. Ihnen wird professionell geholfen.

– Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass Sie bei einem ersten Gespräch mit der Polizei nicht unmittelbar auf spezialisierte Cybercrime-Experten treffen und deshalb in den meisten Fällen noch an eine spezialisierte Fachdienststelle weitergeleitet werden oder von dort Rückfragen erhalten.

– Existierendes Datenmaterial – wie z. B. E-Mails, Chat-Verläufe in Messenger- Diensten, digitale Fotos oder Videos u. v. m. – sind wichtige Beweismittel, die Sie bis zum ersten Kontakt mit der Polizei bestenfalls komplett unverändert lassen.

– Bringen Sie das gesicherte Beweismaterial am besten gleich zur Anzeigenerstattung mit. Das ist wichtig für die weiteren Ermittlungen, um den Verlust von Spuren im Netz zu vermeiden.