Die Stadtreiniger sind für den Winterdienst 2018/19 gerüstet


Für die bevorstehende Winterperiode ist der Eigenbetrieb „Die Stadtreiniger“ gut vorbereitet, um für freie Fahrt auf den Straßen in Würzburg zu sorgen. „Wenn Schneefall oder Glätte zu erwarten ist, sind etwa 150 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Rufbereitschaft, um die Straßen von Schnee und Eis zu befreien und arbeiten, wenn nötig, stetig im Dauereinsatz. Die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer hat dabei höchste Priorität“, kündigt Werkleiter Wolfgang Kleiner an. Insgesamt etwa 3.000 t Streusalz, 9.000 Liter Sole, 300 t Granulat und 100 t Granulat/Salzgemisch sind eingelagert, um den potenziellen Bedarf von Streumitteln abzudecken.

Bei Wintereinbruch werden pro Einsatz mit insgesamt 32 Groß- und Kleinfahrzeugen, darunter zehn Lastkraftwagen, zwei Unimogs und 24 Kleinstreufahrzeuge, rund 700 Kilometer Fahrbahnlänge von Schnee und Eis befreit. Werkleiter Wolfgang Kleiner: „In vielen Fällen leisten wir über das gesetzlich vorgeschriebene Maß Winterdienst. Bei starken und anhaltenden Schneefällen bitten wir jedoch um Verständnis, dass unsere Kapazitäten begrenzt sind und wir nicht überall sofort im Einsatz sein können.“ Der Winterdienst konzentriert sich dann gemäß der gesetzlich vorgeschriebenen Reinigungs- und Verkehrssicherungspflicht auf Straßen und Bereiche mit der höchsten Priorität. Dazu zählen verkehrswichtige und gefährliche Straßenabschnitte, unter anderem Rettungswege und Hauptverkehrswege.
Um Radfahrern einen besseren Überblick über die durch den Winterdienst betreuten Radverkehrsrouten zu ermöglichen, veröffentlichen die Stadtreiniger auf ihrer Homepage die Winterradverkehrsrouten unter www.wuerzburg.de/30509.
Unterstützt werden die Stadtreiniger durch die Straßenwetterinformationen von Wetterdiensten und die moderne Fahrzeugtechnik, die bei der grammgenauen Ausbringung der Streumenge für Winterdiensteinsätze eine große Hilfe ist.
„Aber auch die Bürgerinnen und Bürger müssen ihren Teil beitragen, um für sichere Straßen zu sorgen“, macht Betriebsleiter Christian Strohalm deutlich. Für das Räumen und Streuen der Gehwege mit einer Breite von 1,50 Meter bei Schnee und Glätte sind in der Stadt Würzburg gemäß der Straßenreinigungs- und -sicherungsverordnung die Anlieger bzw. Grundstückseigentümer verantwortlich. Die Verkehrssicherheit muss an Wochentagen bis 7 Uhr morgens, an Sonn- und Feiertagen bis 8 Uhr hergestellt sein und tagsüber jeweils bis 20 Uhr aufrechterhalten werden. Nachts gibt es weder auf Straßen noch auf Gehwegen eine generelle Winterdienstpflicht.

In diesem Zusammenhang weisen „Die Stadtreiniger“ darauf hin, dass in Würzburg seit der Winterdienstsaison 2017 ein Salzverbot beim Anliegerwinterdienst gilt, da sich auftauende Streumittel wie z. B. Salz ungünstig auf unsere Umwelt insbesondere Pflanzen und Tiere auswirken. Für Grundstückseigentümer, Hausverwaltungen, Hausmeisterdienste bzw. Dienstleister heißt dies, abstumpfende Streustoffe wie z. B. Lavagranulat, Sand, Splitt und dergleichen ausreichend vor-zuhalten. Die Straßenreinigungs- und sicherungsverordnung regelt in § 10 Abs. 1, dass das Streuen von auftauenden Streumitteln wie Salz verboten ist. Das Missachten dieser Vorschrift stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 € belegt werden. Nur bei Glatteis oder Glatteis in Folge gefrierenden Regens (Eisregen) ist die Verwendung von auftauenden Streustoffen an den betroffenen Stellen zulässig.

Für die anstehende Winterperiode ist auch erhöhte Vorsicht im Straßenverkehr notwendig, um die Unfallgefahr zu verringern. Bei winterlichen Straßenverhältnissen sollten Verkehrsteilnehmer möglichst nur die geräumten und gestreuten Straßen nutzen und auf wettertaugliche Reifen und die Fußgänger auf geeignetes Schuhwerk achten. Auch muss das schnelle Durchkommen der Winterdienstfahrzeuge jederzeit ermöglicht werden. Betriebsleiter Christian Strohalm: „Falsch geparkte Fahrzeuge erschweren häufig die Winterdiensteinsätze, das kostet wertvolle Zeit! Nur wenn der Winterdienst und alle Verkehrsteilnehmer gut zusammenarbeiten, kann die Mobilität und Sicherheit im Straßenverkehr gewährleistet werden.“