Mitarbeiterin überweist mehrere zehntausend Euro – Sogenannter „CEO-Fraud“


WÜRZBURG. Im Laufe der letzten Woche hat die Mitarbeiterin einer Würzburger Firma – nach einer Aufforderung durch ihren Geschäftsführer per E-Mail – mehrere zehntausend Euro ins Ausland überwiesen. Es handelte sich hierbei jedoch um einen versuchten Betrug mit der sogenannten „CEO-Fraud“-Masche. Die Ermittlungen führt die Kriminalpolizei Würzburg.

In der letzten Woche wurde eine Mitarbeiterin einer Würzburger Firma von ihrem Geschäftsführer per E-Mail dazu aufgefordert, im Zusammenhang mit einer geplanten Firmenübernahme Überweisungen zu tätigen. Die Mitarbeiterin veranlasste daraufhin zwei Überweisungen ins Ausland. Erst nachdem durch den Betriebsleiter die ungewöhnlichen Buchungen auf dem Geschäftskonto aufgefallen sind, wurde die Betrugsmasche aufgedeckt. Beide Überweisungen konnten durch die Bank glücklicherweise rückgängig gemacht werden.

Bei der sogenannten „CEO-Fraud“-Masche geben sich die Täter – nach Sammlung von Informationen über das Unternehmen – in der Regel als Geschäftsführer (CEO) des Unternehmens aus und veranlassen unter Hinweis z.B. auf eine Unternehmensübernahme einen Mitarbeiter zum Transfer eines größeren Geldbetrags ins Ausland. Die Kontaktaufnahme erfolgt in der Regel per E-Mail, wobei die Abesenderadressen verfälscht werden. Die Informationen zum Unternehmen beschaffen sich die Täter aus Wirtschaftsberichten, dem Handelsregister, der Homepage oder Werbebroschüren.

Zum Schutz vor der Betrugsmasche empfiehlt die Unterfränkische Polizei:

• Achten Sie darauf, welche Informationen über ihr Unternehmen öffentlich sind und was Sie um Zusammenhang mit ihrem Unternehmen publizieren

• Sensibilisieren Sie ihre Mitarbeiter hinsichtlich des Betrugsphänomens

• Bei ungewöhnlichen Zahlungsanweisungen sollten – vor Veranlassung der Zahlung – folgende Schritte durchgeführt werden:
o Überprüfen der E-Mails auf Absenderadresse und korrekte Schreibweise
o Verifizieren der Zahlungsaufforderung über Rückruf bzw. schriftliche Rückfrage beim Auftraggeber
o Kontaktaufnahme mit der Geschäftsleitung bzw. dem Vorgesetzten

• Wenden Sie sich bei Auffälligkeiten und Fragen an Ihre örtliche Polizeidienststelle